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Kfz Schadengutachten

Kfz Schaden-gutachten

Rechtssichere Gutachten nach einem Unfall von zertifizierten Sachverständigen für den Raum Schwaben und Unterällgäu mit Sitz in Ulm, Neu-Ulm und Babenhausen.

Sicherheit im Schadenfall

Haftpflicht- und Kaskogutachten

Überschrittene Geschwindigkeitsbegrenzungen, ein kurzer Schlafmoment eines Berufsfahrers oder eine schwer einsehbare Einfahrt, die dazu führt, dass man andere Verkehrsteilnehmer nicht bemerkt: So ungern wir uns solche Situationen vorstellen, müssen wir uns bewusst sein, dass auch im Raum Schwaben und Unterallgäu regelmäßig Unfälle passieren. Nach der Sorge um das Wohlergehen der betroffenen Personen kommt die Ungewissheit über die entstandenen Fahrzeugschäden.

Im Falle eines Schadens stehen wir vom PAS Ingenieur- und Sachverständigenbüro Ihnen sowohl technisch als auch menschlich zur Verfügung. Unsere zertifizierten Kfz-Sachverständigen und Gutachter erstellen Ihnen schnell und gewissenhaft bei einem fremdverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) sowie bei einem Eigenschaden (Kaskofall) detaillierte Schadensgutachten/Unfallgutachten zur Beweissicherung. In strittigen Situationen, also bei einer unklaren Schuldfrage, empfehlen wir Ihnen die Erstellung eines Haftpflichtgutachtens.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen. Lassen Sie sich von unserem Service überzeugen und Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder vereinbaren Sie direkt einen Termin in unserer Gutachtenstelle vor Ort.

kurz und prägnant

Fragen & Antworten zu Schadengutachten

Fragen & Antworten zu Schaden-gutachten

Ein Kfz-Unfallgutachten sollte in jedem Fall beauftragt werden, wenn absehbar ist, dass der entstandene Schaden einen Betrag von mindestens 750,- Euro brutto erreicht.

Bei einem Haftpflichtfall werden Ihnen als Geschädigter die Kosten für das Gutachten vollständig von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet.

Im Kaskofall empfiehlt es sich, zunächst die Kosten und deren Übernahme mit Ihrer Versicherung abzuklären. Entweder übernimmt Ihre Versicherung die Kosten für den Kfz-Sachverständigen, oder sie macht von ihrem „Weisungsrecht“ Gebrauch und bestimmt den Kfz-Gutachter selbst.

Zur Anfertigung eines Unfallgutachtens wird zunächst Ihr Unfallwagen umfassend untersucht und unter Umständen auch der Unfallort. Wir begutachten Ihr Fahrzeug direkt vor Ort, bei Ihrer Reparaturwerkstatt oder an einer unserer Standorte. Unsere Experten erfassen offensichtliche Beschädigungen sowie mögliche Wertverluste oder Folgeschäden, sichern Beweise, rekonstruieren den Unfallablauf und halten die Ergebnisse schriftlich und mit Bildern fest. Dabei spielt es keine Rolle,
  • ob eine Teilschuld besteht,
  • ob Sie selbst der Verursacher des Unfalls sind, wodurch es sich um einen Kaskofall handelt
  • oder ob ein Verschulden Dritter vorliegt, sodass die Haftpflichtversicherung greift.
In jedem Fall ermitteln wir unparteiisch und erstellen ein lückenloses Kfz-Unfallgutachten, mit dem Sie sich an die jeweils zuständige Versicherung wenden können.
Ein Gutachten nach einem Unfall umfasst:
  • die technischen Daten Ihres Autos
  • eine detaillierte Fahrzeugbeschreibung
  • sowie eine Schätzung der voraussichtlich anfallenden Instandsetzungskosten
Falls notwendig, ermitteln wir zusätzlich:
  • die Höhe der Wertminderung,
  • den Wiederbeschaffungswert (Fahrzeugwert vor dem Unfall),
  • den Restwert (Wert des beschädigten Fahrzeugs nach dem Unfall)
und weitere bedeutende Faktoren für die Schadenabwicklung. Den Zustand Ihres Autos sowie die Unfallschäden erfassen wir sorgfältig und mithilfe von beweiskräftigen Fotos.
Bei der Schadensregulierung können die folgenden Schwierigkeiten auftreten, wenn die Versicherung des Unfallverursachers nicht den gesamten Schaden begleichen möchte:
  • Möglicherweise benötigen Sie während der Reparaturzeit Ihres beschädigten Fahrzeugs einen Mietwagen.
  • Sie sorgen sich, dass Sie nicht alle Schadenersatzansprüche geltend machen können.
  • Es kann auch vorkommen, dass Sie dazu gedrängt werden, eine andere Werkstatt aufzusuchen, als die von Ihnen bevorzugte.

In solchen Fällen helfen unsere Gutachter gerne weiter oder vermitteln Ihnen den Kontakt zu einer unserer Partnerkanzleien für Verkehrsrecht. Diese stehen Ihnen jederzeit zur Seite, um Ihre Rechtsansprüche durchzusetzen.