Edit Content

Old- & Youngtimer Gutachten

Unabhängige Gutachten für ihren zeitlos schönen Old- oder Youngtimer von zertifizierten Sachverständigen für die Region Schwaben und Unterallgäu

Ihr Klassiker in besten Händen

Wert- und Restaurationsbegleitende Gutachten

Klassische Fahrzeuge wie Oldtimer und Youngtimer sind nicht nur zeitlos schön oder ein bloßes Fortbewegungsmittel, sondern haben für Sie als Besitzer zudem einen besonderen emotionalen Wert. Der tatsächliche Marktwert Ihres Klassikers kann davon allerdings abweichen. Um optimal auf einen möglichen Schadensfall vorbereitet zu sein, Ihren Oldtimer einstufen zu lassen oder um eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den An- oder Verkauf zu haben, analysieren unsere Sachverständigen Gutachter, von PAS den Zustand Ihres Old- oder Youngtimers.

Wir bieten Ihnen zwei Arten von Wertgutachten:

Bei einem Wertgutachten werden je nach Bedarf folgende Werte ermittelt:

Bewertungsgutachten und Kurzbewertungen, ob zur Wertermittlung oder zu Begleitung der Restauration Ihres Oldtimers werden von genauestens und unter Berücksichtigung aller entscheidenden Kriterien, als auch Richtlinien von uns dokumentiert.

Durch Kaufbelege und investierte Reparaturarbeiten oder Schäden können Sie bereits den groben Wert Ihres Klassikers schätzen. Für eine Aktualisierung des Marktwerts Ihres Fahrzeugs, empfehlen wir Ihnen jedoch alle drei Jahre einen Aktualisierungsbericht erstellen zu lassen.

Unsere Sachverständigen sind nicht nur ausgebildete Experten in Sachen Wertermittlung, Sie verstehen auch die emotionale Bedeutung Ihres Lieblings für Sie persönlich.

Besuchen Sie uns vor Ort oder fragen Sie jetzt unverbindlich bei uns an. Wir freuen uns auf Sie!

kurz und prägnant

Fragen & Antworten zu Oldtimer Gutachten

Die folgenden Dokumente sind für ein Oldtimer-Gutachten erforderlich:
  • Zulassungsbescheinigung
  • Reparatur- und Restaurierungsbelege
  • Fahrzeugdokumente der Bordmappe (Serviceheft, Bedienungsanleitung, etc.)

Nach der Definition des § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Oldtimer „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Maßgeblich ist dabei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Sowohl für das „H-Kennzeichen“ als auch das rote „07-Oldtimer-Kennzeichen“ ist ein Mindestalter der Oldtimer von 30 Jahren vorgeschrieben.

Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit „07-Kennzeichen“ zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz. Dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde. Mit der neuen Regelung lief auch die bis dahin gültige rechtliche Anerkennung der Youngtimer aus.

Bewertungsgutachten – Das Bewertungsgutachten ist eine optisch und technisch sehr detaillierte Begutachtung und Dokumentation des klassischen Fahrzeugs. Dabei werden Baugruppen, technische Daten, Umbauten und Restaurierungen sowie die Fahrzeughistorie unter die Lupe genommen und bewertet. Besonders ratsam ist dies für teure und seltene Klassiker.

Kurzbewertung – Diese ist die preisgünstigere und weniger umfangreiche Variante eines Bewertungsgutachtens. Diesen erstellen wir nur für Oldtimer mit einem Markt- oder Wiederbeschaffungswert von bis zu 100.000 €.

Zur Klassifizierung des optischen und technischen Zustandes von Oldtimern hat sich das nachfolgende Notensystem etabliert. Es dient hauptsächlich zur finanziellen Werteinschätzung des Fahrzeugs beim Kauf/Verkauf, sowie als Kriterium bei Oldtimer-Versicherungen.
  • Note 1 (sehr guter Zustand)
    Makellos nach gerade vollendeter, fotografisch dokumentierter, kompletter Automobilrestaurierung.
  • Note 2 (guter Zustand)
    Komplett restaurierter Wagen nach ca. drei Jahren pfleglichem Gebrauch. Zulässig sind leichte Gebrauchsspuren.
  • Note 3 (gebrauchter Zustand)
    Komplett restaurierter Wagen nach ca. zehn Jahren pfleglichem Gebrauch. Die meisten Oldtimer entsprechen dieser Zustandsnote. Der Unterschied zur Note 2 besteht darin, dass Fahrzeuge im Zustand 3 kleinere Mängel aufweisen dürfen.
  • Note 4 (verbrauchter Zustand)
    Ein „Zustand 4“-Wagen ist bedingt fahrbereit und weist deutliche Mängel und deutlichen Verschleiß auf. Wie etwa strukturelle Rostschäden, eine verschlissene Innenausstattung oder einen überholungsbedürftigen Motor.
  • Note 5 (restaurierungsbedürftiger Zustand) 
    Nicht verkehrssicher, nicht fahrbereit und nur mit sehr hohem Aufwand zu restaurieren. Häufig seit mehreren Jahren stillgelegt und nicht vollständig.

Es gibt für ein Bewertungsgutachten kein Verfallsdatum, allerdings ist es sinnvoll gerade nach Umbauten oder Reparaturen ein aktuelles Bewertungsgutachten erstellen zu lassen. Für eine Aktualisierung des Marktwerts Ihres Fahrzeugs, empfehlen wir Ihnen jedoch alle drei Jahre einen Aktualisierungsbericht erstellen zu lassen.